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Leibrente-Immobilien in der Schweiz: « Nichts ist stärker als eine Idee, deren Zeit gekommen ist »

VIAGER ist eine Alternative im Immobilienverkauf.

Immer weniger Berufstätige und immer mehr Pensionierte in der Schweiz. Um das Gleichgewicht zwischen dem Arbeitsmarkt und dem Renten- und Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten, bedarf es unvermeidbar Änderungen.

Hauptsächlich Personen im fortgeschrittenen Alter oder bereits im Ruhestand wollen Ihre Immobilie auf dem Immobilienmarkt anbieten, um ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, von Steuervorteilen zu profitieren, sowie ihr Familienerbe frühzeitig zu regeln.

Der Verkäufer einer Immobilie wird rechtlich der « Kreditrentner » genannt, weil er der Kreditor der Rente ist, gegenüber dem Käufer « Debitrentner », der für die Bezahlung der Rente verantwortlich ist.

Der Kauf einer Leibrente-Immobilie in der Schweiz kann verschiedenfach geregelt werden: in Form einer Kapitalleistung und /oder einer Rente. Der Verkauf einer Immobilie in Form einer Leibrente bringt steuerliche Vorteile für den Kredit- sowie auch für den Debitrentner. VIAGER betrifft hauptsächlich Wohnungen, Häuser, auch Grundstücke. Ein Notar erstellt die Akten. Nach der Unterzeichnung des Verkaufsvertrages geht das Eigentum an der Wohnung, am Hauses oder am Grundstück direkt an den Käufer über.

Die Leibrente-Immobilien ist eine exklusive Investition und entspricht sowohl den spezifischen Interessen des Käufers als auch des Verkäufers.

Kapital

Die Bezahlung eines Kapitals beim Kauf einer Leibrente-Immobilie nennt man "Kapitalleistung". Das Kapital ist ein Betrag, den der Käufer dem Kreditrentner sofort zahlt. Das Kapital wird frei zwischen dem Käufer und dem Verkäufer festgelegt. Generell wird das Kapital bei Vertragsunterzeichnung beim Notar bezahlt. Das Kapital muss ausgeglichen sein, soll den Bedürfnissen des Verkäufers und den finanziellen Möglichkeiten des Käufers entsprechen. Je grösser das Kapital ist, desto kleiner ist die Rente.

Konkret ausgedrückt, besteht die Verhandlung zuerst in der Schätzung des Verkaufswertes der Immobilie. Es ist aber durchaus möglich nur eine Rente zu bezahlen ohne Kapitalleistung zu bezahlen. Das Kapital ist nicht obligatorisch, aber in der Regel üblich, um die Höhe der Rente zu vermindern. Mittels eines Kapitals kann der Verkäufer, insofern er Schulden hat (z.B. Rückzahlung einer Hypothek), diese bezahlen. Er kann auch eine Schenkung vornehmen oder eine Reise unternehmen. Allgemein gesagt: je älter der Verkäufer ist, desto höher ist die Kapitalleistung.

Die Leibrente

Die Leibrente ist eine periodische Summe, die lebenslang bezahlt wird. Der Debitrentner verpflichtet sich diese Leistung gegenüber die Immobilie zu bezahlen. Eine Rente ist für eine oder zwei Personen möglich. Wird die Rente auf zwei Personen abgestimmt, so gilt sie unverändert lebenslang für eine oder beide Personen. Die Leibrente und lebenslanges Wohnrecht schützen die Interessen der Ehegatten/Partner. Mehrere Kriterien bestimmen die Höhe der Rente. Diese wird frei festgelegt. Jedoch wird das Alter sowie Lebenserwartung des Kreditrentners und das Marktwert der Immobilie berücksichtigt.

Die Rente kann jährlich, monatlich, oder per Quartal bezahlt werden. Die Rente ist eine gute Lösung für ein Zusatz-oder Pensionseinkommen.

Nießbrauch und Wohnrecht: Was ist der Unterschied?

Der Nießbrauch verleiht dem Begünstigten dieses Rechts (dem Nießbraucher oder der Nießbraucherin) grundsätzlich ein Recht auf vollständige Nutzung und Nutzung der Sache, die einem Dritten (dem bloßen Eigentümer) gehört. Das Wohnrecht ist das Recht, in einer Immobilie zu wohnen oder einen Teil davon zu bewohnen. So wird das Eigentumsrecht auf zwei Personen aufgeteilt: Die eine ist Eigentümerin der Immobilie, kann sie aber nicht genießen, die andere ist nicht Eigentümerin, kann aber dort leben oder sogar den vollen Genuss davon haben.

Nuance der Größe Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht besteht hauptsächlich darin, dass der Nießbraucher die Ausübung seines Rechts auf einen Dritten übertragen kann, was beim Begünstigten eines Wohnungsrechts nicht der Fall ist.

Dem Nießbraucher steht es also frei, nicht in der Immobilie zu wohnen und kann das Gebäude ganz oder teilweise vermieten, während der Begünstigte des Wohnrechts der einzige ist, der dort wohnen kann. Der Nießbraucher übernimmt die Instandhaltung der Sache, die Steuern, die Versicherungsprämien und die Zinsen der Hypothekenschuld. Er muss die Verwaltungshandlungen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Genuss des Hauses durchführen. So muss er alle Kosten und Reparaturen übernehmen, einschließlich größerer Arbeiten, wie größere Reparaturen oder andere Maßnahmen, die für die Erhaltung des Gebäudes unerlässlich sind.

Der Begünstigte eines Wohnrechts trägt nur die gewöhnlichen Instandhaltungsreparaturen. Er muss nicht die Zahlung von Hypothekenzinsen, Versicherungsprämien oder Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Gebäude übernehmen.

Die Mietwertsteuer bleibt in beiden Fällen zu Lasten des Bewohners (Nießbraucher oder Begünstigter des Wohnrechts).

Bildung und Ende der persönlichen Knechtschaft.

Die Errichtung eines Nießbrauchsrechts oder eines Wohnrechts kann sich aus einer Vereinbarung oder einer gesetzlich vorgesehenen Situation ergeben.

Ein Vertrag, der einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht in Bezug auf eine Immobilie darstellt, muss die authentische Form annehmen. Es handelt sich also um eine notarielle Urkunde. Damit dieses Recht gültig begründet wird, muss der Eigentümer außerdem die Eintragung in das Grundbuch beantragen, andernfalls wird es trotz des Willens der Parteien nicht entstehen.

Wenn in einer Vereinbarung nichts vorgesehen ist, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch im Übrigen unter besonderen rechtlichen Bedingungen die Möglichkeit vor, dass der überlebende Ehegatte beantragen kann, dass ihm ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnrecht in dem Gebäude zugesprochen wird, in dem das Paar lebte. So könnte Ihr Ehepartner ein gesetzliches Recht auf die Einrichtung einer dieser Dienstbarkeiten haben, ohne dass vorher irgendwelche Schritte unternommen werden müssen. Es ist jedoch besser, dies im Voraus vorzusehen.

In der Regel erlöschen der Nießbrauch und das Wohnrecht mit dem Tod des letzten Begünstigten (im Falle der Mehrzahl der Begünstigten), zu dessen Gunsten das Recht begründet wurde. Dieses Recht kann jedoch für einen vorher festgelegten Zeitraum begründet worden sein, darf aber die Lebensdauer seines Begünstigten nicht überschreiten. Schließlich kann der Nutznießer einseitig darauf verzichten oder durch einen Vertrag mit dem bloßen Eigentümer kündigen.

Debitrentner – Kreditrentner

Der Verkäufer der Immobilie in Form einer Immobilien-Leibrente wird Kreditrentner genannt.
Die Person, die die Immobilie erwirbt, ist der Debitrentner.

Der Debitrentner bezahlt das Kapital und die Rente. Das Interesse des Debitrenters besteht darin, dass er mit einer geringen Sofortzahlung Immobilieninhaber wird und weiterhin wesentliche Vorteile hat. Ist der Debitrentner aus irgendeinem Grund nicht mehr in der Lage die Rente zu bezahlen, kann der Kreditrenter auf dem Rechtweg einen Verkauf der Immobilie und die Rückerstattung seiner Immobilie verlangen sowie die Vertragsauflösung anstreben. Bei Tod des Debitrentners sind die Erben verpflichtet die Rente weiter an den Kreditrentner zu bezahlen, unabhängig davon ob der Debitrenter die Immobilie bewohnt oder nicht.

Der Verkäufer einer Immobilienleibrente wird der Kreditrentner genannt. Der Kreditrentner erhält ein sofortiges Kapital, sowie eine Rente, die ihm ein zusätzliches regelmässiges Einkommen zu seiner Pension einbringt. Den Umzug vermeidend, verbessert der Verkäufer wesentlich seine Lebensbedingungen und behält die starke Kaufkraft. Falls die Rente auf zwei Personen gerichtet ist, ist die stabile finanzielle Lage für die beiden garantiert.